Gegründet im Jahr 2001, verkörpert Blidon Brock von Maltzahn am Schützenplatz in Celle ein Symbol langjähriger juristischer Expertise. Unsere Gründer, Ralf Blidon, Dr. Ulrich Brock und Jürgen Freiherr v. Maltzahn, brachten bereits umfangreiche Erfahrung aus anderen renommierten Kanzleien in Celle mit. Heute repräsentiert unser dynamisches Team aus vier Rechtsanwälten – Ralf Blidon, Dr. Ulrich Brock, Hans Wilhelm Koch und Götz Drosdek-Otten – eine beeindruckende Bandbreite an Spezialisierungen. Mit sechs Fachanwaltschaften decken wir die Bereiche Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht ab. Unsere Kanzlei in Celle bietet darüber hinaus umfassende Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten, wobei wir auf hochspezialisierte Anfragen individuell eingehen. Neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt bringt Dr. Brock, langjährig Dozent für Verhandlungstechnik an der Leibniz Universität Hannover, zusätzlich Erfahrung in Begleitung schwieriger Verhandlungssituationen und Mediation ein.
Die durchschnittlichen Zahlen der letzten 10 Jahre können Sie hier betrachten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Blidon Brock von Maltzahn wurde im Jahre 2001 eröffnet. Derzeit repräsentieren die hier tätigen vier Rechtsanwälte Ralf Blidon, Dr. Ulrich Brock, Hans Wilhelm Koch und Götz Drosdek-Otten ein Spektrum von insgesamt sechs Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Die Arbeitswelt wurde und wird in der Zukunft immer mehr von kontinuierlichem Wandel geprägt. Früher oder später wird fast jeder, der in der Berufswelt steht, mit diesen oder anderen Veränderungen konfrontiert. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes einschließlich des Betriebsverfassungsrechtes und des Tarifrechts.
Einer der Arbeitsschwerpunkte unserer Sozietät ist die Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Fragen rund um den Kauf von Immobilien und die Erstellung von Häusern. Wir gestalten Verträge mit Architekten, Bauträgern und Handwerkern. Bei Konflikten zwischen den Baubeteiligten beraten wir Sie kompetent und begleiten Sie bei der Lösung der Probleme. Zu unseren Mandanten gehören Bauunternehmer, Architekten, Handwerker und Bauherren.
Besonders im Erbrecht ist die von uns angestrebte vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung. Unsere beratende Tätigkeit unserer Anwaltskanzlei in Celle im Erbrecht umfasst nicht nur letztwillige Verfügungen, sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Erbauseinandersetzungen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Celle liegt im Familienrecht. Wir unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Vermögensausgleichs, des Unterhalts- und des Sorgerechts. Wir nehmen uns für Sie Zeit, wir hören Ihnen zu und sorgen dafür, dass Ihre Interessen immer angemessen berücksichtigt werden. Dabei greifen wir auch auf die Erfahrungen aus vielen erfolgreich abgeschlossenen Mediationsverfahren zurück.
Rechtsanwalt Bartels leitet in unserer Kanzlei das Dezernat Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachanwalt auf diesem Gebiet vertritt er Unternehmen aller Rechtsformen bei Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Er berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Gesellschafter und unterstützt Existenzgründer bei der Gründung von Unternehmen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Miet- und Pachtrechts werden immer komplexer und eine professionelle Vermietung ist ohne kompetenten Rechtsbeistand kaum noch möglich. Unsere Kanzlei in Celle berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vermietung von Wohn- und Gewerberaum. Dazu gehört die Gestaltung von Mietverträgen ebenso wie die Beratung bei der vorzeitigen Beendigung von Mietverträgen.
Strafrecht ist Vertrauenssache. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Blidon liegt im Bereich der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Blidon berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Ziel ist es, möglichst frühzeitig den Gang des Ermittlungsverfahrens zu beeinflussen. Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht können bereits im Ermittlungsverfahren Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden.
Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren oder haben im Restaurant ein Glas Wein zuviel getrunken und wurden kontrolliert? Dann unterstützen wir Sie dabei, die Konsequenzen dieser Ordnungswidrigkeit für Sie besonders gering zu halten. Wir werden für Sie zunächst einmal die Ermittlungsakte einsehen, um genau festzustellen, was Ihnen zur Last gelegt wird. Anschließend entwickeln wir eine auf ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Wir sind langjährig auf den Gebieten Kauf- und Werkvertragsrecht tätig. Damit im Zusammenhang steht die Klärung aller rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Kaufpreises. Sowohl beim Erwerb oder Veräußerung ihrer privaten Immobilie wie auch bei Grundstücksvorhaben von Unternehmungen können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung wir Sie gern unterstützen und außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Eine fachkundige Beratung im Recht des Wohnungseigentums war schon immer wichtig. Aktuell ist sie sogar unerlässlich. Der Bundesgerichtshof hat in seinen neuerlichen Entscheidungen die Verhältnisse der Wohnungseigentümer zur Hausverwaltung und die Eigenschaften der Wohnungseigentümergemeinschaft ganz neu geregelt. Um nicht unnötige Kosten zu verursachen, ist es wichtig, kompetent beraten zu sein. Wir beraten sowohl Wohnungseigentümer, als auch Hausverwaltungen und Dritte, die mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertragliche Beziehung eingehen wollen.
Wir sind für Sie als Volljuristen auch im allgemeinen Zivilrecht tätig. Wir übernehmen die Vertragsprüfung und klären Fragen und Probleme um: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag usw. Außerdem beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen des Gewährleistungsrechts, der Garantieabsprachen, also der Frage nach etwaigen Schadensersatzansprüchen, Rückabwicklungen von Verträgen, Nachbesserungsverlangen, Minderung des Kaufpreises oder Ansprüchen aus Reiseverträgen und ähnlichem. Auch hier übernehmen wir neben der Beratung, die Korrespondenz mit Dienstleistern, Reiseveranstaltern, Handwerkern, Versicherern oder deren Rechtsanwälten. Zudem prüfen wir auch, ob Sie beispielsweise zu Unrecht in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitswelt wurde und wird in der Zukunft immer mehr von kontinuierlichem Wandel geprägt. Früher oder später wird fast jeder, der in der Berufswelt steht, mit diesen oder anderen Veränderungen konfrontiert. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes einschließlich des Betriebsverfassungsrechtes und des Tarifrechts.
Einer der Arbeitsschwerpunkte unserer Sozietät ist die Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Fragen rund um den Kauf von Immobilien und die Erstellung von Häusern. Wir gestalten Verträge mit Architekten, Bauträgern und Handwerkern. Bei Konflikten zwischen den Baubeteiligten beraten wir Sie kompetent und begleiten Sie bei der Lösung der Probleme. Zu unseren Mandanten gehören Bauunternehmer, Architekten, Handwerker und Bauherren.
Besonders im Erbrecht ist die von uns angestrebte vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung. Unsere beratende Tätigkeit im Erbrecht umfasst nicht nur letztwillige Verfügungen, sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Erbauseinandersetzungen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Familienrecht. Wir unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Vermögensausgleichs, des Unterhalts- und des Sorgerechts. Wir nehmen uns für Sie Zeit, wir hören Ihnen zu und sorgen dafür, dass Ihre Interessen immer angemessen berücksichtigt werden. Dabei greifen wir auch auf die Erfahrungen aus vielen erfolgreich abgeschlossenen Mediationsverfahren zurück.
Rechtsanwalt Bartels leitet in unserer Kanzlei das Dezernat Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachanwalt auf diesem Gebiet vertritt er Unternehmen aller Rechtsformen bei Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Er berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Gesellschafter und unterstützt Existenzgründer bei der Gründung von Unternehmen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Miet- und Pachtrechts werden immer komplexer und eine professionelle Vermietung ist ohne kompetenten Rechtsbeistand kaum noch möglich. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vermietung von Wohn- und Gewerberaum. Dazu gehört die Gestaltung von Mietverträgen ebenso wie die Beratung bei der vorzeitigen Beendigung von Mietverträgen. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit. Veritatis, dolorem!
Strafrecht ist Vertrauenssache.Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Blidon liegt im Bereich der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Blidon berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Ziel ist es, möglichst frühzeitig den Gang des Ermittlungsverfahrens zu beeinflussen. Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht können bereits im Ermittlungsverfahren Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden.
Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren oder haben im Restaurant ein Glas Wein zuviel getrunken und wurden kontrolliert? Dann unterstützen wir Sie dabei, die Konsequenzen dieser Ordnungswidrigkeit für Sie besonders gering zu halten. Wir werden für Sie zunächst einmal die Ermittlungsakte einsehen, um genau festzustellen, was Ihnen zur Last gelegt wird. Anschließend entwickeln wir eine auf ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Wir sind langjährig auf den Gebieten Kauf- und Werkvertragsrecht tätig. Damit im Zusammenhang steht die Klärung aller rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Kaufpreises. Sowohl beim Erwerb oder Veräußerung ihrer privaten Immobilie wie auch bei Grundstücksvorhaben von Unternehmungen können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung wir Sie gern unterstützen und außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Eine fachkundige Beratung im Recht des Wohnungseigentums war schon immer wichtig. Aktuell ist sie sogar unerlässlich. Der Bundesgerichtshof hat in seinen neuerlichen Entscheidungen die Verhältnisse der Wohnungseigentümer zur Hausverwaltung und die Eigenschaften der Wohnungseigentümergemeinschaft ganz neu geregelt. Um nicht unnötige Kosten zu verursachen, ist es wichtig, kompetent beraten zu sein. Wir beraten sowohl Wohnungseigentümer, als auch Hausverwaltungen und Dritte, die mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertragliche Beziehung eingehen wollen.
Wir sind für Sie als Volljuristen auch im allgemeinen Zivilrecht tätig. Wir übernehmen die Vertragsprüfung und klären Fragen und Probleme um: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag u.s.w. Außerdem beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen des Gewährleistungsrechts, der Garantieabsprachen, also der Frage nach etwaigen Schadensersatzansprüchen, Rückabwicklungen von Verträgen, Nachbesserungsverlangen, Minderung des Kaufpreises oder Ansprüchen aus Reiseverträgen und ähnlichem. Auch hier übernehmen wir neben der Beratung, die Korrespondenz mit Dienstleistern, Reiseveranstaltern, Handwerkern, Versicherern oder deren Rechtsanwälten. Zudem prüfen wir auch, ob Sie beispielsweise zu Unrecht in Anspruch genommen werden.
Durch Hochqualifizierung und ständige Weiterbildung sind wir in der Lage, Rechtsprobleme so zu überblicken, dass wir die Chancen von gerichtlichen Auseinandersetzungen gut einschätzen können. Dadurch sind wir in der Lage, viele der sich ergebenden Probleme außergerichtlich und damit für unsere Mandanten risikoärmer und preisgünstiger zu lösen.
Unsere Arbeit macht uns Spaß! Das garantiert unseren Mandanten den vollen persönlichen Einsatz insbesondere auch dann, wenn die Angelegenheit schwierig und scheinbar unüberschaubar wird.
Wir stellen uns jeder Bewertung. Unsere Mandanten sind seit vielen Jahren in der Regel durchweg mit uns hochzufrieden.
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