Hafenstr. 2, Celle 29223

ERBrecht

Anwalt für Erbrecht
in Celle

Als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Koch seit vielen Jahrzehnten in Celle und über die Grenzen von Celle hinaus als Spezialist bekannt und gesucht. Sein überragendes Fachwissen im Bereich des Familienrechts und im Bereich des Erbrechts versetzen ihn in die Lage, die hochkomplizierten Zusammenhänge in schwierigen Familienkonstellationen schnell zu überblicken und den richtigen und angemessenen Ansatz für die Lösung der sich daraus ergebenden Probleme zu finden und zusammen mit seinen Mandant:inen umzusetzen.

Erbrecht wird häufig von sehr schwierigen rechtlichen Grundfragen geprägt. Das beginnt schon mit der Frage nach der richtigen erbrechtlichen Gestaltung, die bei Eheleuten häufig auch mit der Gestaltung für die Familie verbunden ist. In seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Familien – und Erbrecht überblickt Herr Rechtsanwalt Koch die Zusammenhänge und stellt sie seinen Mandantinnen übersichtlich und in verständlicher Form vor. Auf diese Weise gelingt es ihm regelmäßig, in Beratungen ein Ergebnis zu finden, welches Konflikten im späteren Erbfall vorbeugt und die Familien auch nach Eintritt des Erbfalls zusammenhält.

Erbrecht ist aber nach Eintritt eines Erbfalls auch häufig davon geprägt, dass sich die Hinterbliebenen nicht mehr verstehen. Sei es, dass sie die Entscheidung von Erblasser:inen für ungerecht empfinden, sei es, dass aufgrund von anderen Konflikten oder hinzugetretenen Menschen die Festlegung einmal gefundener Ergebnisse oder Nachlassverfügungen infrage gestellt wird. Als Prozessanwalt mit einer jahrzehntelangen Erfahrung als Berufungsspezialist am Oberlandesgericht Celle vermag es Herr Rechtsanwalt Koch jederzeit mit Leichtigkeit auch hoch komplizierte Sachverhalte zu durchdringen und sie in verständlicher Form bei den Gerichten so durchzusetzen, dass die Auftraggeber:inen mit den gefundenen Ergebnissen in der Regel zufrieden sein können.

Anwalt für Erbrecht in Celle

Als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Koch seit vielen Jahrzehnten in Celle und über die Grenzen von Celle hinaus als Spezialist bekannt und gesucht. Sein überragendes Fachwissen im Bereich des Familienrechts und im Bereich des Erbrechts versetzen ihn in die Lage, die hochkomplizierten Zusammenhänge in schwierigen Familienkonstellationen schnell zu überblicken und den richtigen und angemessenen Ansatz für die Lösung der sich daraus ergebenden Probleme zu finden und zusammen mit seinen Mandant:inen umzusetzen.

Erbrecht wird häufig von sehr schwierigen rechtlichen Grundfragen geprägt. Das beginnt schon mit der Frage nach der richtigen erbrechtlichen Gestaltung, die bei Eheleuten häufig auch mit der Gestaltung für die Familie verbunden ist. In seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Familien – und Erbrecht überblickt Herr Rechtsanwalt Koch die Zusammenhänge und stellt sie seinen Mandantinnen übersichtlich und in verständlicher Form vor. Auf diese Weise gelingt es ihm regelmäßig, in Beratungen ein Ergebnis zu finden, welches Konflikten im späteren Erbfall vorbeugt und die Familien auch nach Eintritt des Erbfalls zusammenhält.

Erbrecht ist aber nach Eintritt eines Erbfalls auch häufig davon geprägt, dass sich die Hinterbliebenen nicht mehr verstehen. Sei es, dass sie die Entscheidung von Erblasser:inen für ungerecht empfinden, sei es, dass aufgrund von anderen Konflikten oder hinzugetretenen Menschen die Festlegung einmal gefundener Ergebnisse oder Nachlassverfügungen infrage gestellt wird. Als Prozessanwalt mit einer jahrzehntelangen Erfahrung als Berufungsspezialist am Oberlandesgericht Celle vermag es Herr Rechtsanwalt Koch jederzeit mit Leichtigkeit auch hoch komplizierte Sachverhalte zu durchdringen und sie in verständlicher Form bei den Gerichten so durchzusetzen, dass die Auftraggeber:inen mit den gefundenen Ergebnissen in der Regel zufrieden sein können.

 

In rechtlicher Hinsicht ist Herr Rechtsanwalt Koch spezialisiert in folgenden Einzelbereichen:


  • Beratung in der Gestaltung rechtswirksamer Testamente und anderer letztwilliger Verfügungen;
  • Beratung in familienrechtlichen Konflikten zur Aufhebung getroffener letztwilliger Verfügungen;
  • Beratung nach Eintritt des Erbfalls zur Lösung einfacher und hochkomplizierter Rechtsfragen;
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften;
  • gerichtliche Vertretung bei allen Gerichten Deutschlands zur gerichtlichen Durchsetzung berechtigter und zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen;

Wie auch alle anderen Rechtsanwälte der Kanzlei bildet sich Herr Rechtsanwalt Koch in seinen Fachbereichen regelmäßig intensiv und stets auf dem Niveau neuester rechtlicher Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Lehre fort. Durch diese Fortbildung und seine jahrzehntelange Erfahrung ist Herr Rechtsanwalt Koch in Celle und außerhalb der Stadt ein besonders häufig nachgefragter Spezialist für Erbrecht.

Ihr Anwalt für ERBrecht in Celle

Hans-Wilhelm Koch

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht