Obwohl das Wettbewerbsrecht in nur einem Gesetz, nämlich in dem gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist, ist dieses Rechtsgebiet eines, welches ohne rechtliche Beratung kaum zu überschauen ist.
Im Wettbewerbsrecht hat sich ein kaum zu überschauendes Richterrecht entwickelt, welches im wesentlichen immer auf die eine Frage zurückzuführen ist, ob der Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt, oder nicht. Probleme treten im wesentlichen im Bereich der Werbung auf. Mitbewerber warten oftmals nur darauf, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht abzumahnen und Sie mit nicht unbeträchtlichen Anwalts- und oft auch Gerichtskosten zu belasten. Wir unterstützen Sie deshalb nicht nur bei laufenden Verfahren, sondern auch bei der Vorabprüfung Ihrer Werbeaktionen im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. |
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