Besonders im Erbrecht ist die von uns angestrebte vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung. In diesem Rechtsgebiet muss der Mandant seinen Anwalt sein gesamten finanzielles und familiäres Umfeld anvertrauen.
Unsere beratende Tätigkeit in Erbrecht betrifft nicht nur letztwillige Verfügungen, sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Erbauseinandersetzungen. |
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