Die Arbeitswelt wurde und wird in der Zukunft immer mehr von kontinuierlichem Wandel geprägt. Flexibilisierung des Kündigungsschutzes und von Arbeitszeiten seien nur beispielhaft genannt. Früher oder später wird fast jeder der in der Berufswelt steht, mit diesen oder anderen Veränderungen konfrontiert; schön, wenn man dann weiß, was zulässig ist und wogegen man sich im Falle eines Falles zur Wehr setzen kann.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes einschließlich des Betriebsverfassungsrechtes und des Tarifrechts.
Und denken Sie daran: Gerade im Arbeitsrecht ist eine frühzeitige Beratung sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers, als auch auf Seiten des Arbeitgebers unerlässlich. In kaum einem anderen Rechtsgebiet steht und fällt der Erfolg Ihrer Angelegenheit mit der Einhaltung von Fristen.
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