Ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet
über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt darf sich
nach Abschluss einer speziellen Prüfung Fachanwalt
nennen.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen zur Zeit folgende Spezialisten zur
Verfügung:
Rechtsanwalt Michael Bartels
hat die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht absolviert.
Die Rechtsanwälte Hans-Wilhelm
Koch und Gerhard Schäfers
absolvieren derzeit
die theoretische Ausbildung, die es ermöglichen soll, später
den Titel Fachanwalt für Erbrecht zu führen.